Wen kontaktiere ich zuerst?
Verstirbt ein Angehöriger zuhause, so muss zuerst der Hausarzt kontaktiert werden. Ist dieser nicht erreichbar, so muss ein Notarzt angerufen werden. Ist dies geschehen, so kann der Bestatter benachrichtigt werden, um den Zeitpunkt der Überführung des Verstorbenen festzulegen und um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, so muss nur der Bestatter benachrichtigt werden, die restlichen Formalitäten erledigt der Bestatter.
Wann kann ich den Bestatter erreichen?
Jederzeit. Bei uns ist gewährleistet, daß rund um die Uhr ein persönlicher Ansprechpartner den Anruf entgegennimmt.
Rufen Sie uns unter der Rufnummer: 0345/ 6 78 41 50 an.
Welche Unterlagen benötigt das Beerdigungsinstitut für die Bestattung?
Von wem erhalte ich die Sterbeurkunden?
Vom Bestatter, der diese beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes beantragt.
Wer meldet die Rente/Versicherungen ab?
Der Bestatter kann nur die Rente eines Alleinstehenden abmelden, da bei Verheirateten Witwen- oder Witwerrente zu beantragen ist. Versicherungen meldet der Bestatter, wenn gewünscht, mittels Vollmacht der Hinterbliebenen ab.
Wer ist bestattungspflichtig?
Nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer sind bestattungspflichtig:
Der Ehegatte, in den meisten Bundesländern ist dem der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gleichgestellt, die volljährigen Kinder, die Eltern und andere nahe Angehörige (wie Großeltern, Enkelkinder, Geschwister)
Die Personensorgeberechtigten und der Betreuer, soweit die Sorge
für die Person des Verstorbenen zu dessen Lebezeiten zu seinem Aufgabenkreis gehört hat.
Wann kann ein Verstorbener feuerbestattet werden?
Um eingeäschert zu werden, sollte der Verstorbene dies zu Lebzeiten angeordnet haben. Diese Willenserklärung kann handschriftlich verfasst werden, aber auch mündlich gegenüber einem Angehörigen geäußert werden. Ist dies nicht geschehen, so kann der nächste Angehörige die Feuerbestattung auch nach dem Tod anordnen.
Wie teuer ist eine Bestattung?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Zu verschieden sind die individuellen Wünsche und Vorstellungen. Fragen wie "Soll es eine Trauerfeier geben? Wenn ja, in welchem Umfang? Erd- oder Feuerbestattung? Welcher Friedhof?" können den Gesamtpreis stark beeinflussen.
Kann man eine Bestattung finanzieren?
Ja. Wie bei vielen anderen größeren Ausgaben besteht auch die Möglichkeit eine
Bestattung zu finanzieren. Dabei arbeiten wir mit einem Finanzdienstleister zusammen, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.
Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?
Wenn eine Person ohne Angehörige verstirbt, keine Bestattungsvorsorge vorliegt
und niemand die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet das Ordnungsamt eine Bestattung von Amtswegen an. Dabei wird die einfachste Form der Bestattung gewählt, oft ohne Trauerfeier und mit der Beisetzung in einem anonymen Grab. Werden später Angehörige ausfindig gemacht, müssen diese den ausgelegten Betrag an das Ordnungsamt zurückzahlen. Sind Angehörige vorhanden, welche allerdings nicht die finanziellen Möglichkeiten haben die Kosten zu tragen, können diese bei ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Sozialämter sind dann eigentlich verpflichtet die Bestattung vor zu finanzieren, bis die Prüfung der Vermögensverhältnisse abgeschlossen ist. Die Sozialämter halten sich jedoch oft nicht an geltende Gesetze und versuchen den Vorgang zu verschleppen, bis das Ordnungs-
amt einschreiten muss, oder bis der Bestatter sich bereit erklärt das Risiko selber zu tragen. Verläuft die Prüfung der Vermögensverhältnisse, die auch mal zwei Jahre dauern kann, positiv, übernimmt das Amt die Kosten für eine einfach, ortsübliche, würdige Bestattung. Ist die Prüfung negativ, können sich alle Beteiligten darüber streiten, woher das Geld kommen soll.
Wann muss der Verstorbene aus der Wohnung überführt werden?
Der Verstorbene kann überführt werden, sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat.
Innerhalb welchem Zeitraum muss die Bestattung durchgeführt werden?
Bei einer Erdbestattung muss die Beisetzung innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Bei einer Feuerbestattung muss die Einäscherung innerhalb von 7 Tagen geschehen.
Die darauf folgende Beisetzung der Urne muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Kann ich auf jedem Friedhof bestattet werden?
Das ist leider nicht möglich. Maßgeblich hierfür ist oft der letzte Wohnsitz. Berücksichtigt werden kann auch der Geburts- oder Sterbeort.
Gibt es Bestattungsfristen?
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Spätestens nach 96 Stunden muss der Verstorbene in der Regel bestattet sein oder, wenn er nach den Bestimmungen der Bestattungsverordnung überführt werden soll, überführt werden.